Jahrgangsstufe 4

Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung

Anfang Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 ein Übertrittszeugnis.

Es enthält:

  • die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern,
  • die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat und Sachunterricht,
  • eine Bewertung des Sozial-, sowie des Lern- und Arbeitsverhaltens,
  • eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.

Damit wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben. Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht:

  • bis einschließlich 2,33 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch eines Gymnasiums.
  • bis einschließlich 2,66 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Realschule.
  • ab 3,00 erhält die Schülerin bzw. der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für den Besuch einer Mittelschule.

 


Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule - Bedingungen seit dem Schuljahr 2010/11

Übertritt in Jahrgangsstufe 5 an:

  • Gymnasium: Jahreszeugnis (D, M): Ø 2,00*
  • Realschule: Jahreszeugnis (D, M): Ø 2,50*

Übertritt in Jahrgangsstufe 6 an:

  • Gymnasium: nur mit Aufnahmeprüfung
  • Realschule: Jahreszeugnis (D, M, E): Ø 2,00 | bei Nichterreichen: Aufnahmeprüfung

Übertritt in die M7:

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M8:

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Schnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M9:

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Schnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Übertritt in die M10:

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Mittelschulabschluss mit der Durchschnittsnote 2,66 oder schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule